Erlaubnis Kindertagespflege

Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege

Personen, die

  • ein Kind oder mehrere Kinder
  • außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages
  • und mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate

betreuen wollen, benötigen nach § 23 SGB VIII eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege erteilt das zuständige Jugendamt.

Tagespflegepersonen sollen über fundierte Kenntnisse im Hinblick auf die Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen, die sie in speziellen Qualifizierungsmaßnahmen (mit Zertifikat) oder in vergleichbarer Weise erworben haben.

Vor Erteilung der Pflegeerlaubnis wird geprüft, ob die Tagespflegeperson persönlich geeignet ist, um Kindertagespflege auszuüben. In die Prüfung werden dabei u.a. auch folgende Aspekte einbezogen:

  •  persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis),
  •  Sachkompetenz,
  •  Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen,
  • gesundheitliche Verfassung,
  • Vorhaltung kindgerechter Räumlichkeiten und
  • Bereitschaft zur Annahme fachlicher Beratung.

Service-Tipps

Hier finden Sie direkte Links zu einigen weiteren Services des Kreises Coesfeld für Familien mit Kindern:

Ansprechpartner Kreisjugendamt Coesfeld

Informationen zu weiteren Dienstleistungen des Jugendamtes für den Kreis Coesfeld finden Sie im Bürgerservice des Kreises Coesfeld.