finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung

Grundsätzlich sind die Kosten für eine Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege durch die Eltern zu tragen. Eine Fördermöglichkeit durch das Jugendamt besteht, wenn die Eltern

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitsuchend sind,
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder in Hochschulausbildung befinden,
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuch II erhalten,
  • ohne diese Leistung eine dem Wohle des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleisten oder
  • sich in einer besonderen Konfliktlage oder Belastungssituation befinden.

Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgt eine finanzielle Förderung der Kindertagespflege dabei i.d.R. nur, wenn die vorhandenen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und an den Schulen nicht ausreichen.

Im Falle einer finanziellen Förderung zahlt das Jugendamt einen nach Betreuungszeiten gestaffelten Betrag pro Kind an die Tagespflegeperson. Des weiteren werden nachgewiesene Aufwendungen der Tagespflegeperson für Beiträge zur Unfallversicherung und 50 % der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson erstattet.

Eine finanzielle Förderung erfolgt grundsätzlich nur bei Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des SGB VIII.

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tagespflege werden gem. § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII Kostenbeiträge erhoben.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung, zur Höhe der Förderleistung und zur Ermittlung des Kostenbeitrags enthalten die Förderrichtlinien des Kreisjugendamtes Coesfeld.

Service-Tipps

Hier finden Sie direkte Links zu einigen weiteren Services des Kreises Coesfeld für Familien mit Kindern:

Ansprechpartner Kreisjugendamt Coesfeld

Informationen zu weiteren Dienstleistungen des Jugendamtes für den Kreis Coesfeld finden Sie im Bürgerservice des Kreises Coesfeld.