Kinderbetreuung im Kreis Coesfeld
Hier erhalten Sie Informationen zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege. Sie finden hier ebenfalls Informationen rund um die Tätigkeit als Tagespflegeperson.
Das Kreisjugendamt ist dabei für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in den Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden zuständig. Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die jeweiligen Stadtjugendämter zuständig.
KiTas - Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kinder sind Orte, an denen Kinder unter und über drei Jahren ganztägig oder für einen Teil des Tages von sozialpädagogischen Fachkräften betreut werden.
Verbindliche Grundlage für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung ist die einrichtungsspezifische pädagogische Konzeption, in der das Bildungs- und Erziehungskonzept der jeweiligen Tageseinrichtung beschrieben ist. Sie stellt die Qualität der Förderung in der Kindertageseinrichtung sicher und kann ein wichtiges Kriterium zur Auswahl der passenden Einrichtung für Ihr Kind sein.
Kindertagespflege
Um Eltern ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten auch für die ganz Kleinen zur Verfügung stellen zu können, ist die Kindertagespflege besonders für die unter Dreijährigen eine gleichrangige Betreuungsalternative.
Kindertagespflege bezeichnet die Betreuung von ein bis max. fünf Kindern durch eine Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater). Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern und findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Die Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.
Gerade für Eltern mit kleinen Kindern ist die Kindertagespflege mit einer familiennahen Betreuung in einer überschaubaren Gruppe und mit einer festen Bezugsperson eine attraktive und flexible Betreuungsform, die in besonderer Weise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
In der Regel betreut eine Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In NRW ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Tagespflegepersonen zu einer Großtagespflege zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes erforderlich.
Spielgruppen
Spielgruppen sind ein niederschwelliges sozialpädagogisches Angebot, in dem Kinder ab einem Jahr bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung betreut werden. Es sind feste Gruppen für Kinder, die den Kontakt zu anderen Kindern ermöglichen und ihnen soziale Erfahrungen in einer überschaubaren, möglichst altersgemischten Gruppe vermitteln sollen.
Die Landesjugendämter in NRW haben eine Arbeitshilfe zur Einrichtung von Spielgruppen veröffentlicht. Diese dient dazu, Initiatoren von Spielgruppen und Eltern eine Orientierungshilfe zu geben, wie die Rahmebedingungen für diese Betreuungsform gestaltet werden müssen.
Broschüre "Spiel mit! Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen (pdf, 487 kb)
Der Kreis Coesfeld fördert Spielgruppen auf Antrag finanziell mit 10 Euro pro durchgeführter Betreuungsstunde. Anträge auf Spielgruppenförderung können formlos gestellt werden. Dem Antrag ist folgendes beizufügen:
- Angabe der Plätze laut Betriebserlaubnis
- Angabe der voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Belegung im laufenden Betriebskostenzeitraum
- soweit bereits bekannt, Angaben zu Namen und Geburtsdaten sowie Wohnort der Kinder mit Angabe des voraussichtlichen Betreuungszeitraumes (z.B.: Betreuung August bis Juli oder Betreuung Januar bis Juli)
- Angabe der Öffnungszeiten/Betreuungszeiten (z.B. Mo, Mi, Do, 8.00 – 12.00 Uhr)
- Bericht zu Zielen der pädagogischen Arbeit und Zielgruppe im laufenden Jahr
Weitere Informationen können Sie den Richtlinien entnehmen.
Kindergartenbedarfsplanung
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) setzt für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen eine Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Das heißt, ein Anspruch auf Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur dann, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan vorgesehen sind.
Das Land NRW beteiligt sich an der Betriebskostenförderung. Die Landesmittel für das jeweils am 01.08. des Jahres beginnende Kindergartenjahr müssen bis zum 15.03. des Jahres beim Landesjugendamt beantragt werden. Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan trifft der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld. Für die Vorbereitung der Entscheidung ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld zuständig.