Rahmenbedingungen Kindertagespflege

Kindertagespflege für Kinder unter einem Jahr

Vor dem ersten Geburtstag besteht eine objektiv-rechtliche Verpflichtung zur Förderung eines Kindes in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn beide Eltern beispielsweise arbeiten, arbeitsuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden und eine Betreuung des Kindes nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Eine weitere Möglichkeit nimmt das Kind in den Blick: Wenn die Förderung für seine Entwicklung notwendig ist, besteht ebenfalls eine objektive-rechtliche Verpflichtung zur Förderung des Kindes. Wie viele Stunden das Kind betreut wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Kindertagsepflege für Kinder ab einem bis unter 3 Jahren

Alle Familien, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen möchten, sollen die Möglichkeit dazu haben. Daher haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.

Kindertagespflege für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Kinder über drei Jahren haben bis zum Schuleintritt uneingeschränkten Anspruch auf Förderung in einer Kita. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können Kinder zudem in Kindertagespflege gefördert werden.

    Schulkinder

    Wenn Kinder keine Ganztagsschule besuchen, können Sie bei besonderen Bedarf oder ergänzend in der Kindertagespflege gefördert werden. Anders als bei den Kindern im Vorschulalter gibt es für Schulkinder laut SGB VIII aber keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

    Förderung der Kindertagespflegeperson

    Eine finanzielle Förderung erfolgt grundsätzlich nur bei Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des SGB VIII. Im Falle einer finanziellen Förderung zahlt das Jugendamt einen nach Betreuungszeiten gestaffelten Betrag pro Kind an die Tagespflegeperson. Des Weiteren werden nachgewiesene Aufwendungen der Tagespflegeperson für Beiträge zur Unfallversicherung und 50 % der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson erstattet.

    Rechtsgrundlagen für die Kindertagespflege

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung, zur Höhe der Förderleistung und zur Ermittlung des Kostenbeitrags enthalten die

    Seitenanfang

    Suchen Sie nach Kinderbetreuungsangeboten in den Städten Coesfeld oder Dülmen? Die Städte Coesfeld und Dülmen haben eigene Jugendämter. Weitere Informationen zum dortigen Betreuungsangebot erhalten Sie über das Internetangebot der Stadtverwaltungen Coesfeld und Dülmen.

    Kennen Sie schon unsere kinderleicht-Datenbank mit Angeboten für Familien? Finden Sie schnell und einfach Angebote und Informationen für Familien im Kreis Coesfeld.

    Service-Tipps

    Hier finden Sie direkte Links zu einigen weiteren Services des Kreises Coesfeld für Familien mit Kindern:

    Ansprechpersonen Kreisjugendamt Coesfeld

    Das Kita-Team des Jugendamtes erreichen Sie unter 02541 / 18-5223 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

    Hier finden Sie das Kreisjugendamt Coesfeld: Schützenwall 10, 48653 Coesfeld.

    Informationen zu weiteren Dienstleistungen des Jugendamtes für den Kreis Coesfeld finden Sie im Bürgerservice des Kreises Coesfeld.