Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder individuell in familiärer Umgebung. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Tageseltern betreut. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern anzubieten.
Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen?
Das Angebot richtet sich insbesondere an Eltern von Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Aber auch ältere Kinder können sie als Ergänzung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung entsprechend des Bedarfes besteht ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Kindertagespflege vor dem 1. Geburtstag ist nur aus unabwendbaren Gründen, zum Beispiel Berufstätigkeit oder Besuch einer Schule, möglich.
Welche Vorteile bietet Tagespflege Eltern und Kindern?
Den Kindern bietet diese Form der Betreuung einen überschaubaren, familiären Lebensraum. Die Tageseltern fördern das Kind in seiner individuellen Entwicklung und ermöglichen ihm über das Zusammensein mit anderen Kindern auch das soziale Lernen innerhalb einer Kleinstgruppe von maximal 5 Kindern.
Den Eltern ermöglicht diese Betreuungform eine individuelle Abstimmung der Betreuungszeiten und somit eine flexiblere Ausgestaltung Ihrer Arbeitszeiten.
Wie finde ich eine geeignete Tagespflegeperson für mein Kind?
Die Vermittlung von Tagespflegepersonen erfolgt über das Jugendamt sowie über die Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.
Was müssen Eltern für die Kindertagespflege bezahlen?
Das Jugendamt finanziert die Tagespflegepersonen. Eltern beiteiligen sich mit einem Elternbeitrag an den Kosten der Kindertagesbetreuung. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Einkommen der Eltern sowie von den Betreuungszeiten des Kindes.
Wo und wie kann ich Kindertagespflege für mein Kind beantragen?
Den Antrag auf einen geförderten Kindertagespflegeplatz stellen Eltern und die Tagespflegeperson gemeinsam beim Jugendamt.
Tätigkeit als Tagespflegeperson
Sind Sie interessiert an einer Tätigkeit als Tagespflegemutter oder -vater? Das Jugendamt informiert Sie gerne über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.