Allgemeine Informationen und Hinweise

Gesetzliche Grundlagen der Kindertagesbetreuung

  • SGB VIII - Sozialgesetzbuch 8, Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Förderung von Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege: §§ 22 ff SGB VIII
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen: §§ 43 ff SGB VIII
    • Pauschalierte Kostenbeteiligung: § 90 SGB VIII
  • KiBiz - Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, Kinderbildungsgesetz

Kindergartenbedarfsplanung

Die Kindergartenbedarfsplanung wird jedes Jahr durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld beschlossen. Der Kindergartenbedarfsplan ist eine der Grundlagen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen.

Die Bedarfsplanung gilt nicht für Coesfeld und Dülmen, da diese Städte aufgrund Ihrer Größe eigene Jugendämter haben und eine eigene Kindergartenbedarfsplanung aufstellen.

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2024/25 (vom 01.08.2024 bis 31.07.2025) wurde am 11.03.2024 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Kindergartenbedarfspläne der vergangenen Jahre

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