Nachweisverfahren 45 h Betreuung
Bedarfsnachweisverfahren für die Betreuung im Umfang von 45 Stunden pro Woche
Warum gibt es ein Bedarfsnachweisverfahren?
Das Kreisjugendamt Coesfeld ist verpflichtet bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Grundsätzlich stehen in den Kitas die Buchungszeiten 25, 35 oder 45 Wochenstunden zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden pro Woche stetig angestiegen. Die Kita muss entsprechend Personal für die gebuchten Betreuungsumfänge vorhalten, unabhängig davon, ob der Betreuungsumfang tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nicht.
Aufgrund steigender Betreuungsbedarfe bei gleichzeitig steigendem Fachkräftemangel sind die Platzkapazitäten für 45 Wochenstunden Betreuung begrenzt. Die Plätze sind daher an die Familien zu vergeben, die einen dringenden Betreuungsbedarf haben.
Weitere Informationen können Sie auch dem Elternanschreiben entnehmen.
Wer muss einen Nachweis einreichen?
Alle Familien, die einen Platz mit einem Betreuungsumfang von 45 Wochenstunden für ihr Kind buchen möchten.
Dies betrifft sowohl Neuanmeldungen als auch Kinder, die bereits eine Kita besuchen und den Betreuungsumfang auf 45 Wochenstunden erhöhen möchten.
Wie ist der Betreuungsbedarf zu begründen?
Der Bedarf ist mittels dieses Formulars schriftlich zu begründen.
Kriterien, die einen erhöhten Betreuungsbedarf begründen, sind insbesondere:
- Erwerbstätigkeit aller Elternteile in entsprechenden Stundenumfang bzw. wechselnden Arbeitszeiten
- Alleinerziehung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit
- Ausbildung, Studium oder Sprach -oder Integrationskurs mit entsprechenden Präsenzzeiten
- individuelle besondere Lebenslagen des Kindes oder der Familie
Wann muss der Nachweis eingereicht werden?
Das Formular und die entsprechenden Nachweise oder Belege müssen bis spätestens zum 30. November beim Kreisjugendamt eingereicht werden.
Erhalte ich eine Rückmeldung zu meinem Nachweis?
Sofern die Prüfung Ihres Nachweises einen Betreuungsbedarf von 45 Wochenstunden ergibt, erhalten Sie ohne weitere Mitteilung nach dem 15. März durch die Kita einen entsprechenden Betreuungsvertrag im Umfang von 45 Wochenstunden.
Wenn Sie keine oder nicht ausreichende Nachweise einreichen, erhalten Sie nach dem 15. März eine schriftliche Mitteilung. In diesen Fällen kann kein Betreuungsvertrag über 45 Wochenstunden abgeschlossen werden.
Sollte es im Rahmen der Prüfung Rückfragen zu den von Ihnen eingereichten Nachweisen geben, wird sich das Kita-Team des Jugendamtes mit Ihnen in Verbindung setzen.
Aufgrund der vielen zu erwartenden Nachweisverfahren bitte ich Sie von Rückfragen zum Verfahrensstand abzusehen. Vielen Dank.
Wer hilft bei Fragen weiter?
Ansprechpersonen für den Bereich Kita
Das Kita-Team des Kreisjugendamtes Coesfeld erreichen Sie unter 0 2541 / 18-5223 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.