Jugendamtselternbeirat (JAEB) des Kreisjugendamtes Coesfeld
Hier finden Sie Informationen zum Jugendamtselternbeirat (JAEB) des Kreisjugendamtsbezirks Coesfeld:
Was macht der JAEB? Was sind Themen und Ziele? Wer ist der JAEB? Und wie können Sie den JAEB kontaktieren?
Was macht der JAEB?
Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen der Eltern, deren Kinder eine Kita besuchen. Jede Kindertageseinrichtung des Kreises entsendet aus dem Kreis ihrer Elternbeiräte eine Vertretung in den Jugendamtselternbeirat. Der JAEB ist unabhängig, partei- und konfessionsübergreifend. Er vertritt die Interessen von Kindern und Eltern gegenüber der Verwaltung, Kindertageseinrichtungen und Politik. Der JAEB unterstützt die Elternbeiräte in den Einrichtungen. Er hilft Eltern bei der Durchsetzung ihrer Rechte und informiert über Pflichten. Die Mitglieder des JAEB erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
Ziele des JAEB
Wir möchten mit dem Kreis Coesfeld, den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den politischen Fraktionen ein hochwertiges und gerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kita-Kinder im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld erreichen.
Themen des JAEB
Der JAEB beschäftigt sich mit folgenden Inhalten:
- Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte
- Information und Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung sowie Ausübung ihrer Rechte und Pflichten
- Mitwirkung bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen
- Interessenvertretung aller Kinder und ihrer Eltern, die in einer Kindertageseinrichtung im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld betreut werden
- Vernetzung der Elternbeiräte
- Informationsveranstaltungen
- Vertretung der Eltern im Jugendhilfeausschuss
- Öffentlichkeitsarbeit
- Elternbeitragsgerechtigkeit
Mitwirkung im JAEB
Jede Kita wählt unter den eigenen Elternbeiräten eine JAEB-Vertretung. Wer mitmachen möchte, kann sich in der eigenen Kita zur Wahl stellen. Die Wahlen finden zu Beginn jedes neuen Kindergartenjahres statt.
Der JAEB versteht sich als Sprachrohr von Eltern und Kindern und nimmt gerne Ihre Anregungen auf. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den JAEB oder sprechen Sie die JAEB-Vertretung Ihrer Kita an.
Die rechtlichen Grundlagen des JAEB sind im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Dieses Gesetz ist aber nicht nur die Grundlage für die Beteiligung der Eltern durch den Jugendamtselternbeirat. Es regelt seit dem 1. August 2008 generell die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in NRW.
Dort ist auch der Landeselternbeirat (LEB) geregelt, der sich um die Vertretung der Interessen aller Eltern von Kita-Kindern in NRW kümmert. Informationen zu diesem Gremium sind auf der Homepage des LEB nachzulesen.
Kontakt JAEB
Sie können sich mit Ihren Anliegen an den JAEB wenden. Jede Anfrage wird vertraulich behandelt.
Kontaktieren Sie den JAEB per E-Mail.